Die Arbeitszeiterfassung in Apotheken unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Mit einer digitalen Lösung erfüllen Sie alle Anforderungen und sparen gleichzeitig Zeit.
Seit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Apotheken sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen.
Die Aufzeichnung muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit umfassen. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Eine digitale Zeiterfassungslösung wie Apo HR erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und macht die Dokumentation mühelos. Die Daten sind DSGVO-konform gespeichert und jederzeit abrufbar.
Biometrische Zeiterfassung mit Gesichtserkennung bietet den höchsten Schutz vor Manipulation (Buddy Punching) und ist gleichzeitig besonders benutzerfreundlich. Mitarbeiter müssen sich nicht an PINs oder Chipkarten erinnern.
Die biometrischen Daten werden sicher verschlüsselt gespeichert und entsprechen den hohen Anforderungen der DSGVO. Ein Rückschluss auf das Originalbild ist nicht möglich.
Die Umstellung von manuellen Stundenzetteln auf eine digitale Zeiterfassung spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehler. Kein lästiges Zusammensuchen von Zetteln, keine unleserlichen Einträge mehr.
Mitarbeiter können ihre geleisteten Stunden jederzeit einsehen, und die Apothekenleitung hat detaillierte Auswertungen für die Lohnabrechnung parat.