Krankmeldung in der Apotheke: Was ist rechtlich zu beachten?
Das Procedere bei Krankmeldungen in Apotheken ist rechtlich klar geregelt. Was Inhaber und Mitarbeiter wissen müssen.
Apo HR Redaktion
Aktualisiert am 2026-06-25
Die Krankmeldung von Mitarbeitern ist in Apotheken ein regelmäßiges Thema. Die rechtlichen Anforderungen sind dabei klar geregelt, werden aber häufig nicht vollständig umgesetzt.
Die rechtlichen Grundlagen der Krankmeldung
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Krankheitsfall. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen.
Meldepflichten des Mitarbeiters
- Unverzügliche Mitteilung am ersten Krankheitstag
- Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem 4. Tag
- Rechtzeitige Mitteilung bei Verlängerung
- Digitale oder papierhafte AU
Digitale Krankmeldung (eAU)
Seit 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Die digitale Krankmeldung vereinfacht den Prozess erheblich.
FAQs zur Krankmeldung
Fazit
Die korrekte Handhabung von Krankmeldungen ist wichtig für den reibungslosen Betriebsablauf. Mit digitalen Prozessen und klaren Regelungen vermeiden Sie rechtliche Fallstricke.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Apothekeninhaber die eAU aktiv abrufen?
Gilt die Wartezeit bei jeder Erkrankung neu?
Krankmeldungen digital verwalten
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