Urlaub & Abwesenheiten11 Min. Lesezeit2026-06-25

Krankmeldung in der Apotheke: Was ist rechtlich zu beachten?

Das Procedere bei Krankmeldungen in Apotheken ist rechtlich klar geregelt. Was Inhaber und Mitarbeiter wissen müssen.

A

Apo HR Redaktion

Aktualisiert am 2026-06-25

Die Krankmeldung von Mitarbeitern ist in Apotheken ein regelmäßiges Thema. Die rechtlichen Anforderungen sind dabei klar geregelt, werden aber häufig nicht vollständig umgesetzt.

Die rechtlichen Grundlagen der Krankmeldung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Krankheitsfall. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen.

Meldepflichten des Mitarbeiters

  • Unverzügliche Mitteilung am ersten Krankheitstag
  • Voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem 4. Tag
  • Rechtzeitige Mitteilung bei Verlängerung
  • Digitale oder papierhafte AU

Digitale Krankmeldung (eAU)

Seit 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab. Die digitale Krankmeldung vereinfacht den Prozess erheblich.

FAQs zur Krankmeldung

Fazit

Die korrekte Handhabung von Krankmeldungen ist wichtig für den reibungslosen Betriebsablauf. Mit digitalen Prozessen und klaren Regelungen vermeiden Sie rechtliche Fallstricke.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Apothekeninhaber die eAU aktiv abrufen?
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, die eAU bei der Krankenkasse des Mitarbeiters abzurufen. Dies muss spätestens am zweiten Werktag nach der Krankmeldung erfolgen.
Gilt die Wartezeit bei jeder Erkrankung neu?
Ja, bei jeder neuen Erkrankung beginnt die Wartezeit von neuem.

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